Neue GOT= Neue Gebührenordnung für Tierärzte
Was ist neu?
Am 22.11.22 trat die neue Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft und damit sind auch einige Neuerungen verbunden.
- Ab sofort müssen wir eine „Hausbesuchsgebühr“ in Höhe von 34,50 Euro (netto) erheben. Diese Hausbesuchsgebühr fällt für jeden Tierbesitzer an, auch bei mehreren Patientenbesitzern eines Stalles, und kann leider nicht aufgeteilt werden.
- Fahrtkosten werden auf 3,50 Euro je Doppelkilometer angehoben, dürfen jedoch weiterhin unter den Patientenbesitzern aufgeteilt werden.
Deshalb unsere Bitte:
Schließt euch bei Routineterminen im Stall zusammen, so kann zumindest bei den anfallenden Fahrtkosten gespart werden.
Wenn ihr verladefromme und hängererfahrene Pferde habt, könnt ihr gerne mit euren Tieren nach Absprache mit uns, zu uns in die Klinik kommen. So spart ihr Fahrtkosten und Hausbesuchsgebühren und wir haben mehr Zeit für unsere Patienten 😊
Hinweis:
Die Gebührenordnung ist für alle Tierärzte verpflichtend und keine Empfehlung, sondern Vorschrift. Bei Unterschreitung und Nichteinhaltung der GOT drohen dem Tierarzt leider empfindliche Geldbußen. Weitere Informationen findet ihr unter https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/
Wir bitten um Verständnis.